Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bedingungen für die Inanspruchnahme der Rechtsberatung und Dienstleistungen von LandlordServicesdes Services.

Gültig ab: Januar 2025

1. Geltungsbereich

1.1 Anwendbarkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsberatungs- und Rechtsdienstleistungen, die von LandlordServicesdes Services (nachfolgend "wir" oder "Kanzlei") erbracht werden. Sie sind Bestandteil aller Verträge zwischen der Kanzlei und dem Mandanten.

1.2 Abweichende Bedingungen

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Mandanten werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

1.3 Änderungen

Wir behalten uns vor, diese AGB bei Bedarf zu ändern. Die geänderten Bedingungen gelten als genehmigt, wenn der Mandant nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht.

2. Vertragsschluss und Mandatsverhältnis

2.1 Mandatserteilung

Das Mandatsverhältnis kommt durch ausdrückliche Annahme des Mandats durch die Kanzlei zustande. Die Annahme kann schriftlich, mündlich oder durch schlüssiges Verhalten (Aufnahme der Tätigkeit) erfolgen.

2.2 Mandatsumfang

Der Umfang des Mandats bestimmt sich nach der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung. Soweit nichts anderes vereinbart ist, umfasst das Mandat nur die konkret bezeichnete Angelegenheit.

2.3 Erstberatung

Die Erstberatung (bis zu 60 Minuten) erfolgt kostenfrei. Sie dient der Analyse der Rechtslage und der Entwicklung einer Lösungsstrategie. Ein Mandatsverhältnis entsteht hierdurch noch nicht automatisch.

Wichtiger Hinweis:

Auch ohne förmlichen Mandatsvertrag entsteht ein Mandatsverhältnis, wenn Sie uns vertrauliche Informationen mitteilen und wir mit der Bearbeitung Ihres Falls beginnen.

3. Leistungen

3.1 Leistungsumfang

Wir erbringen folgende Hauptdienstleistungen:

  • Rechtsberatung im Schweizer Mietrecht aus Vermietersicht
  • Erstellung und Überprüfung von Mietverträgen
  • Abwicklung von Kündigungs- und Räumungsverfahren
  • Beratung bei Mietzinserhöhungen
  • Vertretung vor Gerichten und Behörden
  • Außergerichtliche Streitbeilegung

3.2 Sorgfaltspflicht

Wir erbringen alle Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Beachtung der anwaltlichen Sorgfaltspflichten. Die Beratung erfolgt auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Beratung geltenden Rechtslage.

3.3 Erfolgsgarantie

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, schulden wir die ordnungsgemäße Erbringung der anwaltlichen Tätigkeit, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg.

Rechtslage-Hinweis:

Das Recht unterliegt ständigen Änderungen. Unsere Beratung basiert auf der zum Beratungszeitpunkt geltenden Rechtslage. Spätere Änderungen können die Bewertung beeinflussen.

4. Honorar und Zahlungsbedingungen

4.1 Honorarvereinbarung

Das Honorar richtet sich nach dem Schweizerischen Anwaltsverband (SAV) oder nach individueller Vereinbarung. Bei fehlendem Honorarvertrag gelten die üblichen Sätze für vergleichbare Tätigkeiten.

4.2 Honorarsätze

Standardsätze (Stand 2025):

  • Partner/Geschäftsführer: CHF 450.– pro Stunde
  • Anwalt: CHF 350.– pro Stunde
  • Rechtsberatung allgemein: CHF 300.– pro Stunde
  • Assistenz/Administration: CHF 150.– pro Stunde

4.3 Pauschalhonorare

Für bestimmte Standardleistungen bieten wir Pauschalhonorare an:

  • Erstellung Standardmietvertrag: ab CHF 800.–
  • Kündigungsschreiben: ab CHF 400.–
  • Mietzinserhöhung: ab CHF 600.–
  • Rechtsberatung (60 Min.): CHF 350.–

4.4 Kostenvorschuss

Wir sind berechtigt, vor Aufnahme der Tätigkeit oder während der Mandatsführung angemessene Vorschüsse auf das Honorar und die Auslagen zu verlangen.

4.5 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 5% p.a. berechnet.

5. Pflichten des Mandanten

5.1 Mitwirkungspflicht

Der Mandant ist verpflichtet, alle für die Mandatsführung erheblichen Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen und alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

5.2 Änderungsmitteilung

Änderungen der persönlichen Verhältnisse (Anschrift, Bankverbindung, etc.) sowie alle mandatsrelevanten Entwicklungen sind unverzüglich mitzuteilen.

5.3 Zahlungspflicht

Der Mandant verpflichtet sich zur pünktlichen Zahlung der vereinbarten Honorare und Auslagen sowie zur Stellung erforderlicher Kostenvorschüsse.

Wichtig:

Bei unvollständigen oder unrichtigen Angaben können wir für daraus entstehende Nachteile nicht haftbar gemacht werden. Die Mandatsführung kann bei fehlender Mitwirkung eingestellt werden.

6. Haftung

6.1 Haftungsumfang

Wir haften für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind.

6.2 Versicherungsschutz

Wir verfügen über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von CHF 2'000'000.– pro Schadenfall. Details können auf Anfrage mitgeteilt werden.

6.3 Verjährung

Haftungsansprüche verjähren in einem Jahr ab Kenntnis des Schadens und der Person des Schädigers, spätestens jedoch in fünf Jahren ab Begehung der schädigenden Handlung.

6.4 Drittschäden

Für Schäden Dritter (z.B. Gegenseite, Gerichte) infolge mandatsgemäßen Handelns haften wir nicht, es sei denn, sie beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

7. Vertraulichkeit und Berufsgeheimnis

7.1 Anwaltliches Berufsgeheimnis

Wir unterliegen dem anwaltlichen Berufsgeheimnis und sind zur strikten Verschwiegenheit über alle uns anvertrauten Tatsachen verpflichtet. Dies gilt auch nach Beendigung des Mandatsverhältnisses.

7.2 Mitarbeiter

Alle Mitarbeiter der Kanzlei sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich auf alle Informationen, die im Zusammenhang mit der Mandatsführung erlangt werden.

7.3 Ausnahmen

Von der Verschwiegenheitspflicht entbunden sind wir nur:

  • bei ausdrücklicher Einwilligung des Mandanten
  • zur Durchsetzung eigener Honoraransprüche
  • bei gesetzlichen Offenbarungspflichten

8. Beendigung des Mandatsverhältnisses

8.1 Kündigung durch den Mandanten

Der Mandant kann das Mandat jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen. Bis zur Kündigung erbrachte Leistungen sind zu honorieren.

8.2 Kündigung durch die Kanzlei

Wir können das Mandat aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere bei:

  • Zahlungsverzug trotz Mahnung
  • fehlender Mitwirkung des Mandanten
  • Interessenkonflikten
  • Vertrauensverlust

8.3 Herausgabe der Unterlagen

Nach Beendigung des Mandats werden die Unterlagen an den Mandanten herausgegeben. Wir sind berechtigt, Kopien für unsere Akten zu behalten.

8.4 Zurückbehaltungsrecht

Bei rückständigen Honorarforderungen können wir die Herausgabe der Unterlagen bis zur vollständigen Zahlung zurückhalten.

9. Datenschutz

9.1 Datenverarbeitung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Erfüllung des Mandats und zur Wahrung berechtigter Interessen. Details regelt unsere Datenschutzerklärung.

9.2 Aufbewahrung

Mandatsunterlagen werden für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (in der Regel 10 Jahre) sicher aufbewahrt und anschließend datenschutzkonform vernichtet.

Datenschutz-Hinweis:

Ausführliche Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

10. Streitigkeiten und anwendbares Recht

10.1 Anwendbares Recht

Auf alle Rechtsverhältnisse zwischen der Kanzlei und dem Mandanten findet schweizerisches Recht Anwendung, unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts.

10.2 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Zürich, Schweiz. Wir sind jedoch berechtigt, den Mandanten auch an seinem Wohnsitz zu verklagen.

10.3 Mediation

Bei Streitigkeiten über das Honorar oder die Mandatsführung ist vor Gerichtsverfahren eine Mediation durch die zuständige Anwaltskammer anzustreben.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

11.2 Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

11.3 Sprache

Diese AGB sind in deutscher Sprache abgefasst. Bei Übersetzungen in andere Sprachen ist die deutsche Fassung maßgebend.

Kontakt bei Fragen zu den AGB

LandlordServicesdes Services

Talstrasse 83

8001 Zürich, Schweiz

E-Mail: [email protected]

Telefon: +41 44 220 1528

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig ab 1. Januar 2025.